Organisatorisches

Die monatliche Wandereinladung wird ausgeteilt, per Email verschickt bzw. an Auswärtige ohne Internet gegen Erstattung von Porto verschickt. Fragen zur Wegstrecke beantworten die Wanderführer, die Tel. Nr. steht auf der Ausschreibung zu jeder Tour.

 

Fahr- und eventuelle Eintrittsgelder werden von den Wanderführern kassiert!

 

Anmeldepflicht besteht auch für Nichtwanderer und Wanderer, die im Besitz der Karte ab 60 oder eines Job-Tickets sind (Fahrgeld entfällt).

 

Fragen zur Anmeldung beantwortet unser Wanderwart Hubert Blümel (Tel. 0621 / 5690608).

 

Wir nutzen i.d.R. die öffentlichen Verkehrsmittel, da Rheingönheim gut angebunden ist und wir uns der Umwelt verpflichtet fühlen.

 

Die Fahrkarten werden nach Anmeldeschluss vom Wanderwart besorgt und den Wanderführern ausgehändigt. Eine Erstattung des Fahrgeldes nach Meldeschluss ist daher nicht mehr möglich.

 

Nichtmitglieder zahlen pro Tour einen Obolus von 1 EUR beim Wanderführer.

 

Die Wanderführer sind zu informieren:

 

Wenn man nicht zum Abfahrtstreffpunkt kommen, sondern unterwegs zur Gruppe stoßen möchte. Das gilt auch für die Teilnehmer, die mit dem PKW zum Startpunkt der Wanderung fahren (was bei Rundwanderungen problemlos möglich ist) und ebenso für Nichtwanderer, die aber im Lokal dabei sein möchten. Die Wanderführer tragen Sorge dafür, dass die Gruppe komplett ist.

 

Absagen nach Anmeldenschluss: Wir bitten dringend darum, dass angemeldete Personen bei Verhinderung dem Wanderführer umgehend Bescheid geben, damit vorbestelltes Essen rechtzeitig storniert und der reservierte Sitzplatz freigegeben werden kann. Sollte der Wanderführer (Tel.-Nr. auf der Ausschreibung) z.B. am Tag der Tour nicht erreichbar sein kann die Abmeldung auch beim Wanderwart oder einem Mitwanderer erfolgen, welcher dann die Absage weiterleitet.